Schutzzeiträume der Gewässer in der Region Leipzig
Die Stadt Leipzig wird von einer Auenlandschaft europäischen Ranges (Natura 2000) durchzogen. Auch in nationalem Rahmen ist der Raum als Landschaftsschutzgebiet geschützt, Teile davon als Naturschutzgebiet. Bestimmte Gewässerabschnitte erfordern aufgrund einer besonders empfindlichen Tier- und Pflanzenwelt speziellen Schutz. Hier gelten besondere Nutzungsregeln. Respektieren Sie die Natur. Befahren Sie nicht gekennzeichnete und abgesperrte Nebengewässer und nutzen Sie zum Anlegen nur die vorgesehenen und gekennzeichneten Stellen.
Befahrbarkeit Floßgraben (Kurs 1)
Der Floßgraben stellt ein ökologisch besonders wertvolles, aber auch äußerst sensibles Gewässer im südlichen Auwald der Stadt Leipzig dar. Eine herausragende Bedeutung hat er als Brutstätte für den Eisvogel, der nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist und eine Zielart des europäischen Vogelschutzgebietes "Leipziger Auwald" darstellt.
Die Reproduktionsperiode des Eisvogels im Floßgraben kann bereits Anfang März beginnen. Gerade zu Beginn der Reproduktionsphase reagiert die Art auf Störungen besonders empfindlich, insbesondere da die Bindung an den Nistplatz noch weniger stark ausgeprägt ist und die Vögel viel Zeit zum Graben der Brutröhren benötigen.
Seit 1. März 2015 gilt für den Floßgraben die Allgemeinverfügung über besondere Schutzmaßnahmen für den Eisvogel. Das Befahren des Floßgrabens mit Kajaks und Kanus ist somit täglich nur von 11 bis 13 Uhr, 15 bis 18 Uhr und 20 bis 22 Uhr erlaubt. Verboten hingegen ist das Befahren des Gewässers mit maschinenbetriebenen Wasserfahrzeugen aller Art, das Betreten von beiderseitig 20 Meter breiten Uferbereichen und das frei laufen lassen von Hunden entlang des Floßgrabens.
Schutzzeiträume Weiße Elster
Kanufahrer haben die Möglichkeit, die einzigartigen Naturabschnitte der Weißen Elster unter Einhaltung einiger Verhaltensregeln und besonderer Schutzzeiträume zu befahren. Die Regelungen zu einem saisonalem Verzicht auf das Befahren in den Naturvorrangbereichen dient dem Schutz von Natur und Landschaft. Das Einhalten ist in aller Interesse und eine Verpflichtung, die jeder Naturfreund gerne erfüllt.
Genehmigungen für die Weiße Elster gibt es beim:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege
(Referatsleiter: Dr. Thalmann,
Dessauer Str. 70, 06118 Halle/Saale, Tel.: 0345/514-2600
E-Mail: uwe.thalmann@lvwa.sachsen-anhalt.de
Hinweis: laut Schutzgebiets-Verordnung sind Kanu-Fahrten dort drei Werktage vorher anzuzeigen.
Abschnitt | Befahren | kein Befahren im besonderen Schutzzeitraum |
Kurs 1a | Befahrung ist freigegeben | 15. Februar - 15. Mai |
Kurs 3 | Befahrung in organisierter Form | 1. Januar - 31. Juli |
Kurs 3 | Befahrung mit | Mai |
Sondergenehmigungen bei:
Wasserwanderwart/ Breitensport:
Harald Zeiler
Wilhelm-Schrader-Str. 9a, 06120 Halle
Tel./ Mobil: (+49)345 7703185/ (+49)172 3651623
E-Mail: zeiler-kunststoffe@gmx.de
Hinweis
Die Regelungen zu saisonalem Befahrungsverzicht in den Naturvorrangbereichen sowie zum Verzicht auf Fahrten bei Niedrigwasser sind Selbstverpflichtungen zum Schutz von Natur und Landschaft.
Im Rahmen eines Monitorings, das begleitend zur Entwicklung der wassertouristischen Nutzung in den Schutzgebieten erfolgt, wird die Effizienz aller Regelungen überprüft. Bei veränderten Rahmenbedingungen kann nachsteuernd reagiert werden. In Bezug auf die bisherigen Selbstverpflichtungen kann dies über förmliche Anerkennungen (Unterzeichnung eines Regelbuches durch Vereine, kommerzielle Anbieter, Gebietskörperschaften) bis hin zur gesetzlichen Verankerung in naturschutz- oder wasserrechtlichen Verordnungen führen.