© www.pkfotografie.com, Philipp Kirschner

Sicher und richtig Wasserwandern

Wichtige Informationen

Aktuelles aus dem Touristischen Gewässerverbund

Regeln zum Schutz von Mensch und Natur

Informationen Wasserschutzpolizei

Alkoholgrenzen

  • Alkoholgrenzen gelten für jeden, der eigenverantwortlich ein Fahrzeug führt (Bootsführer) als auch für Personen, welche Kurs und Geschwindigkeit bestimmen (sog. Rudergänger).
  • Maximale Alkoholgrenze ist 0,25 mg/l (0,5 Promille) − unabhängig von der Antriebsart des Fahrzeuges.

Kennzeichnungspflicht

  • Fahrzeuge bis zu einer Antriebsleistung von 2,21 kW (3 PS) unterliegen der Kennzeichnungspflicht nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.
  • Fahrzeuge müssen an beiden Außenseiten einen dauerhaft angebrachten Namen oder eine Devise besitzen. Die Schriftgröße soll 10 cm betragen und immer einen Kontrast zum Bootsrumpf darstellen.
  • Im Bootsinneren ist ein Hinweis auf den Bootseigner (mit Erreichbarkeit) anzubringen.
  • Fahrzeuge, deren Antriebsleistung größer als 2,21 kW (3 PS) ist, benötigen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen.

Erreichbarkeit der Wasserschutzpolizei

  • Leipzig/Markklerg: +49 162 2380394
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Nutzung von Schleusen

Die Bedienung der Schleusen ist weitestgehend vereinheitlicht, jedoch nicht immer identisch. Bitte beachtet die Schilder an den jeweiligen Anlagen sowie die Hinweise auf den elektronischen Anzeigetafeln.

Bedienung und Sicherheitshinweise

  1. Anforderungsschalter am Anleger betätigen. Dazu blauen Hebel kurzzeitig zum Boot hin betätigen.
  2. Die Schleusung wird von der Steuerung eingeleitet, gegebenenfalls ist eine Gegenschleusung abzuwarten.
  3. Das Schleusentor wird geöffnet und nach Umschaltung der Ampel auf Grün darf in die Schleusenkammer eingefahren werden.
  4. Nach Einfahrt aller Boote sind diese mit Leinen an den Pollern festzumachen, dabei ist die Höhendifferenz von ca. 1 m zu beachten. Leinen sind locker und nachstellbar anzubringen, Paddler können sich festhalten.
  5. Danach ist der blaue Anforderungsschalter zum Fortsetzen des Schleusenvorganges zu betätigen. Bitte betätigt den Anforderungsschalter erst, wenn ihr sich sicher seid, dass alle Boote eingefahren sind. Nehmt Rücksicht auf die nachfolgenden Bootsführer.
  6. Danach schließt sich das Schleusentor automatisch und der Wasserstand wird ausgeglichen.
  7. Nach erfolgtem Wasserstandsausgleich wird das Gegentor geöffnet und die Ampel zur Ausfahrt auf Grün geschaltet.
  8. Es darf erst bei grünem Ausfahrtssignal aus der Schleusenkammer ausgefahren werden.

Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitshinweise

  1. Die Schleuse verfügt über verschiedene Sicherheitseinrichtungen an den Schleusentoren, welche das Einklemmen zwischen Schleusentor und Schleusenwand verhindern. Nach Auslösen einer der Sicherheitseinrichtungen blinken alle Ampeln rot und die Torbewegung wird unterbrochen. Um den Schleusvorgang fortsetzen zu können, muss der Anforderungsschalter in der Schleusenkammer erneut betätigt werden.
  2. Bei einem Notfall kann der Schleusenvorgang über den roten Notschalter in der Schleusenkammer unterbrochen werden. Alle Ampeln blinken rot. Der Schleusenvorgang kann durch den Betreiber der Anlage wieder aktiviert werden. Die Störmeldung an den Betreiber wird automatisch übermittelt.
  3. Bei einer allgemeinen Störung blinken alle Ampeln ebenfalls rot, die Schleuse ist nicht betriebsbereit.
  4. Ist die Schleuse nicht in Betrieb (siehe Schleusenzeiten), sind alle Ampeln aus.
MS Wachau in der Schleuse zum Störmthaler See.© Daniela Kuhnert
Die MS Wachau fährt durch die Schleuse am Störmthaler Kanal in den Störmthaler See hinein.

Benutzungsregeln wassertouristischer Anlagen

Anlagen
Die wassertouristischen Anlagen (Steganlagen, Schleusen etc.) im Gewässerverbund Leipziger Neuseenland dienen der allgemeinen touristischen Nutzung sowie der Unterstützung des Wassersports im Bereich des Breiten- und Leistungssports. Zugleich sollen die Anlagen zum Schutz und Erhalt der Uferbereiche beitragen, indem sie jedermann den Zugang zu den Wasserwegen im Gewässerverbund Leipziger Neuseenland ermöglichen.

Hinweise

  1. Bitte achtet auf einen sorgsamen Umgang mit der Anlage.
  2. Jeder Nutzer der Anlage ist zur Einhaltung der Schifffahrtsbestimmungen und Gewässerbenutzungsregeln verpflichtet.
  3. Grillen, Sonnenbaden, Baden, Angeln, der Umgang mit offenem Feuer im Bereich der Anlage oder sonstige sachwidrige Nutzungen der wassertouristischen Anlage sind untersagt.
  4. Das Verunreinigen der Anlage ist zu unterlassen. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
  5. Beim An- und Ablegen ist auf den umliegenden Verkehr Rücksicht zu nehmen.
  6. Bei schlechten Witterungs- und Lichtverhältnissen ist das Nutzungsverhalten den äußeren Bedingungen anzupassen. Eine Winterwartung erfolgt nicht.
  7. Die Anlage darf nicht benutzt werden, wenn die Gewässerbenutzung im Fall von Hoch- oder Niedrigwasser bzw. aus sonstigem Grund verboten ist. Die Nutzung der wassertouristischen Anlage ist auch verboten, wenn diese sichtbar überflutet oder infolge von Naturereignissen in ihrer Funktionsfähigkeit erkennbar eingeschränkt ist.

Schutzzeiträume der Gewässer

Die Stadt Leipzig wird von einer Auenlandschaft europäischen Ranges (Natura 2000) durchzogen. Auch in nationalem Rahmen ist der Raum als Landschaftsschutzgebiet geschützt, Teile davon als Naturschutzgebiet. Bestimmte Gewässerabschnitte erfordern aufgrund einer besonders empfindlichen Tier- und Pflanzenwelt speziellen Schutz. Hier gelten besondere Nutzungsregeln. Bitte respektiert die Natur und befahrt keine gekennzeichneten und abgesperrten Nebengewässer. Zum Anlegen sind nur die vorgesehenen und gekennzeichneten Stellen zu nutzen.

Pegelstände in Leipzig und Region

Gefahrenstellen auf den Wasserwegen

© www.tom-schulze.com, Tom Schulze

Beschilderungssystem und Schifffahrtszeichen

Ein einheitliches Leit- und Informationssystem für den Touristischen Gewässerverbund Leipziger Neuseenland soll in den nächsten Jahren sukzessive umgesetzt werden.

Dieses soll den Bootsverkehr regeln und eine sichere Nutzung für den Freizeit- und Leistungssport sowie die Fahrgastschifffahrt ermöglichen. Die neuen Hinweise sind Teil der am stärksten wassertouristisch genutzten Bootskurse durch muskelbetriebene Boote sowie der Fahrgastschifffahrt und sollen an Brückendurchfahrten und Einmündungen sowie im Trainingsbereich von Wassersportvereinen für erhöhte Aufmerksamkeit sorgen. Zudem geben sie Fahr- und Verhaltenstipps und weisen „Fahrspuren“ zu.

Kanufahrer auf dem Karl-Heine-Kanal. © www.tomwilliger.de, Tom Williger
Der Karl-Heine-Kanal ist ein künstlicher Wasserlauf im Westen der Stadt Leipzig und lädt vor allem Sportbegeisterte zu Bootfahrten und zum Paddeln ein.
  • Beschilderungssystem

    • Anhand von Wegweisern können sich Nutzer vom Stadthafen bis zum Paddelziel "navigieren". Unterwegs bieten Informationstafeln weiterführende touristische Informationen zum Gewässerverbund. Vom Wasser aus ersichtlich werden Brücken, Anlegestellen, Marinas, Liegeplätze und Bootshäuser, aber auch Umtragestellen und Ein- und Ausstiegsstellen gekennzeichnet.
    • Das Beschilderungssystem bietet sowohl den Gästen als auch den einheimischen Wassertouristen eine gute Orientierung vom Wasser aus.
  • Schifffahrtszeichen

    • Für die Beschilderung werden allgemein gültige Zeichen der Binnenschifffahrt verwendet, um die Verständlichkeit zu gewährleisten und die Sicherheit zu fördern.
    • Gesetzliche Grundlage ist die Binnenschifffahrtsstraßenordnung des Bundes für die Beschilderung von Wasserstraßen.
  • Karten-Piktogramme

    • Eine einheitliche Darstellung der touristischen Infrastruktur und wassertouristische Hinweise im offiziellen Kartenmaterial, auf Informationsschildern und auf der Internetseite erleichtern dem Wassertouristen die Orientierung.
    • Für den Touristischen Gewässerverbund Leipziger Neuseenland wurde eine Sammlung an Symbolen zusammengestellt, welche sich an den offiziellen Piktogrammen der Bundesverband Kanu (BVKanu) und an den PIANC-Piktogrammen (International Navigation Association, wassertouristisches Beschilderungssystem mit der größten Bekanntheit und Verbreitung in Europa) orientiert.
© www.tom-schulze.com, Tom Schulze

Allgemeine Informationen Motorbootnutzung

Die Nutzung motorisierter Wasserfahrzeuge (Motorboote und Segelboote mit Hilfsmotor) im Leipziger Neuseenland muss vorab beantragt werden. Für den Hainer See, den Störmthaler See und den Zwenkauer See kann die Erlaubnis bei der jeweiligen Hafenmeisterei bzw. dem Hafenbetreiber eingeholt werden. Für alle weiteren Seen und Fließgewässer ist die Motorbootnutzung bei den zuständigen Behörden der Stadt Leipzig oder den Landratsämtern zu beantragen. Weitere Informationen erhaltet ihr hier.

Touristischer Gewässerverbund

Ansprechpartner für weitere Informationen

Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig

Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Raatzsch
Tel.: +49 (0) 341 353216 oder +49 (0) 341 3533 210
E-Mail: info@kommunalesforum.de

Geschäftsstelle Grüner Ring Leipzig

Leipziger Straße 6, 04451 Borsdorf
Ansprechpartnerin: Frau König
Tel.: +49 (0) 34291 20412
E-Mail: geschaeftsstelle@gruenerring-leipzig.de

Abteilung Wasserwirtschaft/ Flächenmanagement
Prager Straße 118-136 (Haus A), 04317 Leipzig
Ansprechpartnerin: Frau Zabojnik
Tel.: +49 (0) 341 1231611
E-Mail: angela.zabojnik@leipzig.de

Sprecher Grüner Ring Leipzig

c/o Stadt Leipzig, Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
Ansprechpartner: Bürgermeister Herr Rosenthal

Kanu- und Segeltourismus

Ansprechpartner für weitere Informationen

Sächsischer Kanu-Verband e. V.

Goyastraße 2d, 04105 Leipzig
Tel.: +49 (0) 341 9839121 oder +49 (0 )341 9839122
E-Mail: info@kanu-sachsen.de

Segler-Verband Sachsen e. V.

Moschelstraße 17, 04109 Leipzig
Tel.: +49 (0) 341 9831140
E-Mail: seglerverbandsachsen.gs@t-online.de

Kleiner Werder 5, 39114 Magdeburg
Tel.: +49 (0) 391 5981966
E-Mail: info@kanu-sachsen-anhalt.de

Thietmarstraße 18, 39128 Magdeburg
Tel.: +49 (0) 391 256117

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