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title: "Wasserwandern - aber sicher ♥ Leipzig Region"
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description: "Wichtige Hinweise für eure Sicherheit, wenn ihr auf Leipzigs Wasserwegen unterwegs seid ► Leipzig Ahoi, aber sicher!"
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Hinweise zum Wasserwandern
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Sicher und richtig auf den Gewässern unterwegs

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Wichtige Informationen

Aktuelles aus dem Touristischen Gewässerverbund

- 08.10.2026 - Wiederinbetriebnahme Schleuse ConnewitzDie Schleuse Connewitz geht aufgrund des leicht gestiegenen Pegels der Pleiße ab heute wieder in Betrieb. Vorerst muss die Anzahl der Schleusungen jedoch auf 2 Stück pro Stunde reduziert werden.
    
    Das Umtragen und die Nutzung des Fisch-Kanu-Passes sind uneingeschränkt möglich. Die Mitarbeiter des Kommunalen Eigenbetriebes Engelsdorf stehen weiterhin vor Ort für Fragen zur Verfügung.
- 01.04.2026 Schleusen Connewitz und Cospuden starten in die SaisonSeit dem 1. April können die Schleusen Connewitz und Cospuden wieder zum Wasserwandern genutzt werden. Im April sind die Schleusen von 10 bis 18 Uhr, von Mai bis September von 10 bis 20 Uhr und im Oktober von 10 bis 18 Uhr betriebsbereit. Während der Betriebszeiten informieren und unterstützen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Eigenbetriebes Leipzig/Engelsdorf die Schleusennutzer direkt vor Ort.

 

Regeln zum Schutz von Mensch und Natur

- Bootstour sorgfältig planenBeachtet bitte die Befahrbarkeit der Gewässer für unterschiedliche Bootstypen. Gekennzeichnete und abgesperrte Nebengewässer dürfen nicht befahren werden.
- Was Kanuten wissen müssenAlle Kurse des Touristischen Gewässerverbundes sind für Kanuten befahrbar. Auf einigen Abschnitten der Weißen Elster gelten besondere Regelungen zum Schutz der Natur − bitte beachtet diese.
- Saisonzeiten beim Befahren der Weißen Elster einhaltenDamit eine Nutzung der Weißen Elster im Einklang mit der Natur stattﬁnden kann, ist für den Abschnitt zwischen Knauthain und Wehr Großzschocher im Zeitraum von 15. Februar bis 15. Mai auf eine Befahrung zu verzichten. Unterhalb der Einstiegsstelle des TSV 1893 Leipzig Wahren gilt es, das Gebot der Befahrung in geführten Gruppen ab 1. August eines jeden Jahres zu beachten.
- Über Gefahren informierenDie Benutzung der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte legt zu eurer eigenen Sicherheit eine Schwimmweste an. Bitte beachtet auch das Rechtsfahrgebot auf allen Gewässern und die Hinweise zum Bedienen der Schleusen. Habt zudem ein besonderes Augenmerk auf die Strömungsverhältnisse in der Nähe von Wehren und Staustufen. Haltet hier zu eurer eigenen Sicherheit immer genügend Abstand.
- Anlege- und Einsetzstellen nutzenNutzt die eigens dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Plätze. Meidet die empfindlichen Uferzonen mit Röhrichten, Uferstauden, feuchten Wiesen und dichten Ufergehölzen, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Kleintieren und Pflanzen einzudringen.
- Auf Natur und Mitmenschen Rücksicht nehmenBitte nehmt generell Rücksicht auf die Natur und eure Mitmenschen, fahrt vor allem in den naturnahen Abschnitten der Fließgewässer nicht in größeren Gruppen und vermeidet unnötigen Lärm. Ebenso ist das Befahren der Badebereiche der Seen und anderer Stellen, die durch Bojen gekennzeichnet sind (z. B. im Südbereich des Cospudener Sees), nicht erlaubt. Hinweis: Die Regelungen zu saisonalem Befahrungsverzicht in den Naturvorrangbereichen sowie zum Verzicht auf Fahrten bei Niedrigwasser sind Selbstverpﬂichtungen zum Schutz von Natur und Landschaft. Im Rahmen eines Monitorings, das begleitend zur Entwicklung der wassertouristischen Nutzung in den Schutzgebieten erfolgt, wird die Eﬃzienz aller Regelungen überprüft. Bei veränderten Rahmenbedingungen kann nachsteuernd reagiert werden. In Bezug auf die bisherigen Selbstverpﬂichtungen kann dies über förmliche Anerkennungen (Unterzeichnung eines Regelbuches durch Vereine, kommerzielle Anbieter, Gebietskörperschaften) bis hin zur gesetzlichen Verankerung in naturschutz- oder wasserrechtlichen Verordnungen führen.
- Gewässer-Informationen einholenInformiert euch vor Beginn einer Bootsfahrt über die Bedingungen und Verhältnisse auf den Gewässern. Informationen über Hochwasserwarnungen und Wasserstände findet ihr auf den entsprechenden Websites (siehe unten). Bei Hochwasserführung der Gewässer, bei unsichtigem Wetter oder Sturm ist zur eigenen Sicherheit auf eine Bootsfahrt zu verzichten bzw. diese umgehend abzubrechen. Am Palmengartenwehr erfolgt bei erhöhter Wasserführung eine besondere Warnung durch einen roten Ball, der am Gebäude über dem Mittelpfeiler weithin sichtbar ist. Auch auf das Befahren der Gewässer bei Niedrigwasserständen (&lt; 30 cm für muskelgetriebene Boote und &lt; 60 cm für Motorboote) ist nicht nur aus Gründen des Naturschutzes und der Gewässerökologie, sondern auch zu eurer eigenen Sicherheit zu verzichten.
- Tiere und Pflanzen schützenHaltet bitte vor allem in naturnahen Gewässerabschnitten einen ausreichenden Abstand zum Ufer, um Störungen der Tier- und Pﬂanzenwelt zu vermeiden.
- Was Motorbootnutzer wissen müssenMotorbootverkehr ist auf Abschnitten der Weißen Elster und der Pleiße, dem Elster- und Pleißeﬂ utbett, dem Karl-Heine-Kanal, im Lindenauer Hafen und auch auf bestimmten Verbindungskanälen zwischen den Seen möglich. Die motorgetriebene Schiﬀ- und Floßfahrt ist nur mit Genehmigung möglich. Eingeholt werden kann diese bei den zuständigen Wasserbehörden der Stadt Leipzig und der Landratsämter. Gebt bitte Acht, dass ihr beim Motorbootfahren die Sportausübung der zahlreichen organisierten Ruderer und Kanuten sowie der erholungssuchenden Bürger nicht beeinträchtigt.
- Begrenzungen der Fahrgeschwindigkeiten einhaltenBei Motorbootfahrten berücksichtigt bitte die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Fließgewässern, Kanälen und Mühlgräben von 5 km/h. Auf der Weißen Elster zwischen Pistorissteg und Palmengartenwehr sowie auf dem Elster- und Pleißeﬂutbett und auf den Seen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h.

 

Informationen der Wasserschutzpolizei

- Alkoholgrenzen
    
    
    - Alkoholgrenzen gelten für jeden, der eigenverantwortlich ein Fahrzeug führt (Bootsführer) als auch für Personen, welche Kurs und Geschwindigkeit bestimmen (sog. Rudergänger).
    - Maximale Alkoholgrenze ist 0,25 mg/l (0,5 Promille) − unabhängig von der Antriebsart des Fahrzeuges.
- **Kennzeichnungspflicht**
    
    
    - Fahrzeuge bis zu einer Antriebsleistung von 2,21 kW (3 PS) unterliegen der Kennzeichnungspflicht nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.
    - Fahrzeuge müssen an beiden Außenseiten einen dauerhaft angebrachten Namen oder eine Devise besitzen. Die Schriftgröße soll 10 cm betragen und immer einen Kontrast zum Bootsrumpf darstellen.
    - Im Bootsinneren ist ein Hinweis auf den Bootseigner (mit Erreichbarkeit) anzubringen.
    - Fahrzeuge, deren Antriebsleistung größer als 2,21 kW (3 PS) ist, benötigen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen.
- **Erreichbarkeit der Wasserschutzpolizei**
    
    
    - Leipzig/Markkleeberg:

 

Nutzung von Schleusen
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Die Bedienung der Schleusen ist weitestgehend vereinheitlicht, jedoch nicht immer identisch. Bitte beachtet die Schilder an den jeweiligen Anlagen sowie die Hinweise auf den elektronischen Anzeigetafeln.

**Bedienung und Sicherheitshinweise**

1. Anforderungsschalter am Anleger betätigen. Dazu blauen Hebel kurzzeitig zum Boot hin betätigen.
2. Die Schleusung wird von der Steuerung eingeleitet, gegebenenfalls ist eine Gegenschleusung abzuwarten.
3. Das Schleusentor wird geöffnet und nach Umschaltung der Ampel auf Grün darf in die Schleusenkammer eingefahren werden.
4. Nach Einfahrt aller Boote sind diese mit Leinen an den Pollern festzumachen, dabei ist die Höhendifferenz von ca. 1 m zu beachten. Leinen sind locker und nachstellbar anzubringen, Paddler können sich festhalten.
5. Danach ist der blaue Anforderungsschalter zum Fortsetzen des Schleusenvorganges zu betätigen. Bitte betätigt den Anforderungsschalter erst, wenn ihr sich sicher seid, dass alle Boote eingefahren sind. Nehmt Rücksicht auf die nachfolgenden Bootsführer.
6. Danach schließt sich das Schleusentor automatisch und der Wasserstand wird ausgeglichen.
7. Nach erfolgtem Wasserstandsausgleich wird das Gegentor geöffnet und die Ampel zur Ausfahrt auf Grün geschaltet.
8. Es darf erst bei grünem Ausfahrtssignal aus der Schleusenkammer ausgefahren werden.

 

Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitshinweise

Schleuse MS-Wachau am Störmthaler See - Leipziger Neuseenland

1. Die Schleuse verfügt über verschiedene Sicherheitseinrichtungen an den Schleusentoren, welche das Einklemmen zwischen Schleusentor und Schleusenwand verhindern. Nach Auslösen einer der Sicherheitseinrichtungen blinken alle Ampeln rot und die Torbewegung wird unterbrochen. Um den Schleusvorgang fortsetzen zu können, muss der Anforderungsschalter in der Schleusenkammer erneut betätigt werden.
2. Bei einem Notfall kann der Schleusenvorgang über den roten Notschalter in der Schleusenkammer unterbrochen werden. Alle Ampeln blinken rot. Der Schleusenvorgang kann durch den Betreiber der Anlage wieder aktiviert werden. Die Störmeldung an den Betreiber wird automatisch übermittelt.
3. Bei einer allgemeinen Störung blinken alle Ampeln ebenfalls rot, die Schleuse ist nicht betriebsbereit.
4. Ist die Schleuse nicht in Betrieb (siehe Schleusenzeiten), sind alle Ampeln aus.

 

 

**Benutzungsregeln wassertouristischer Anlagen**

- Die wassertouristischen Anlagen (Steganlagen, Schleusen etc.) im Gewässerverbund Leipziger Neuseenland dienen der allgemeinen touristischen Nutzung sowie der Unterstützung des Wassersports im Bereich des Breiten- und Leistungssports. Zugleich sollen die Anlagen zum Schutz und Erhalt der Uferbereiche beitragen, indem sie jedermann den Zugang zu den Wasserwegen im Gewässerverbund Leipziger Neuseenland ermöglichen.

 

 

Hinweise zu wassertouristischen Anlagen
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Bitte achtet auf einen sorgsamen Umgang mit der Anlage.

Jeder Nutzer der Anlage ist zur Einhaltung der Schifffahrtsbestimmungen und Gewässerbenutzungsregeln verpflichtet.

Grillen, Sonnenbaden, Baden, Angeln, der Umgang mit offenem Feuer im Bereich der Anlage oder sonstige sachwidrige Nutzungen der wassertouristischen Anlage sind untersagt.

Das Verunreinigen der Anlage ist zu unterlassen. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Beim An- und Ablegen ist auf den umliegenden Verkehr Rücksicht zu nehmen.

Bei schlechten Witterungs- und Lichtverhältnissen ist das Nutzungsverhalten den äußeren Bedingungen anzupassen. Eine Winterwartung erfolgt nicht.

Die Anlage darf nicht benutzt werden, wenn die Gewässerbenutzung im Fall von Hoch- oder Niedrigwasser bzw. aus sonstigem Grund verboten ist. Die Nutzung der wassertouristischen Anlage ist auch verboten, wenn diese sichtbar überflutet oder infolge von Naturereignissen in ihrer Funktionsfähigkeit erkennbar eingeschränkt ist.

 

 

Schutzzeiträume der Gewässer

Die Stadt Leipzig wird von einer Auenlandschaft europäischen Ranges (Natura 2000) durchzogen. Auch in nationalem Rahmen ist der Raum als Landschaftsschutzgebiet geschützt, Teile davon als Naturschutzgebiet. Bestimmte Gewässerabschnitte erfordern aufgrund einer besonders empfindlichen Tier- und Pflanzenwelt speziellen Schutz. Hier gelten besondere Nutzungsregeln. Bitte respektiert die Natur und befahrt keine gekennzeichneten und abgesperrten Nebengewässer. Zum Anlegen sind nur die vorgesehenen und gekennzeichneten Stellen zu nutzen.

- Befahrbarkeit Flossgraben (Kurs 1)Der Floßgraben stellt ein ökologisch besonders wertvolles, aber auch äußerst sensibles Gewässer im südlichen Auwald der Stadt Leipzig dar. Eine herausragende Bedeutung hat er als Brutstätte für den Eisvogel, der nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist und eine Zielart des europäischen Vogelschutzgebietes "Leipziger Auwald" darstellt.
    
    Die Reproduktionsperiode des Eisvogels im Floßgraben kann bereits Anfang März beginnen. Gerade zu Beginn der Reproduktionsphase reagiert die Art auf Störungen besonders empfindlich, insbesondere da die Bindung an den Nistplatz noch weniger stark ausgeprägt ist und die Vögel viel Zeit zum Graben der Brutröhren benötigen.
    
    Seit 1. März 2015 gilt für den Floßgraben die Allgemeinverfügung über besondere Schutzmaßnahmen für den Eisvogel. Das Befahren des Floßgrabens mit Kajaks und Kanus ist somit täglich nur von 11 bis 13 Uhr, 15 bis 18 Uhr und 20 bis 22 Uhr erlaubt. Verboten hingegen ist das Befahren des Gewässers mit maschinenbetriebenen Wasserfahrzeugen aller Art, das Betreten von beiderseitig 20 Meter breiten Uferbereichen und das frei laufen lassen von Hunden entlang des Floßgrabens.
- Schutzzeiträume Weisse ElsterKanufahrer haben die Möglichkeit, die einzigartigen Naturabschnitte der Weißen Elster unter Einhaltung einiger Verhaltensregeln und besonderer Schutzzeiträume zu befahren. Die Regelungen zu einem saisonalem Verzicht auf das Befahren in den Naturvorrangbereichen dient dem Schutz von Natur und Landschaft. Das Einhalten ist in aller Interesse und eine Verpflichtung, die jeder Naturfreund gerne erfüllt.
    
    Genehmigungen für die Weiße Elster erhaltet ihr hier:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege
    Referatsleiter: Dr. Thalmann,
    Dessauer Str. 70, 06118 Halle/Saale
    
    Telefon: 
    E-Mail: 
    
    Laut Schutzgebiets-Verordnung sind Kanu-Fahrten dort drei Werktage vorher anzuzeigen.
- Befahrbarkeit**Abschnitt****Befahren****Kein Befahren im besonderen Schutzzeitraum**Kurs 1a
    Knauthain bis Wehr GroßzschocherBefahrung ist freigegeben15. Februar bis 15. MaiKurs 3
    Wehr Wahren
    bis Einmündung LuppeBefahrung in organisierter Form
    z.B. vereinsgebunden oder
    über von Anbietern geführte Kanutouren1. Januar bis 31. JuliKurs 3
    Wehr Döllnitz bis RöpzigBefahrung mit
    Sondergenehmigung Mai
    Juni bis September**Sondergenehmigungen erhaltet ihr bei:**
    
    Wasserwanderwart/ Breitensport
    Harald Zeiler
    Wilhelm-Schrader-Str. 9a, 06120 Halle
    Telefon/Mobil:  / 
    E-Mail:
- Hinweis zur SelbstverpflichtungDie Regelungen zu saisonalem Befahrungsverzicht in den Naturvorrangbereichen sowie zum Verzicht auf Fahrten bei Niedrigwasser sind Selbstverpflichtungen zum Schutz von Natur und Landschaft.
    
    Im Rahmen eines Monitorings, das begleitend zur Entwicklung der wassertouristischen Nutzung in den Schutzgebieten erfolgt, wird die Effizienz aller Regelungen überprüft. Bei veränderten Rahmenbedingungen kann nachsteuernd reagiert werden. In Bezug auf die bisherigen Selbstverpflichtungen kann dies über förmliche Anerkennungen (Unterzeichnung eines Regelbuches durch Vereine, kommerzielle Anbieter, Gebietskörperschaften) bis hin zur gesetzlichen Verankerung in naturschutz- oder wasserrechtlichen Verordnungen führen.

 

Informationen zu Hochwasser-
warnungen und Wasserständen

Informationen über Hochwasserwarnungen und Wasserstände können im Internet beim Landeshochwasserzentrum oder beim Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig, den Landratsämtern und bei Verleihstellen eingeholt werden.

Bei Hochwasserführung der Gewässer ist zur eigenen Sicherheit auf eine Bootsfahrt zu verzichten bzw. diese umgehend abzubrechen.
Am Palmengartenwehr erfolgt bei erhöhter Wasserführung eine besondere Warnung durch einen roten Ball, der am Gebäude über dem Mittelpfeiler weithin sichtbar ist.

Auch auf das Befahren der Gewässer bei Niedrigwasserständen (&lt; 30 cm für muskelbetriebene Boote und &lt; 60 cm für Motorboote) ist nicht nur aus Gründen des Naturschutzes und der Gewässerökologie, sondern auch zu eurer eigenen Sicherheit zu verzichten.

 

### Hochwasser-Warnung der Stadt Leipzig per SMS und E-Mail

Die Stadt Leipzig bietet einen neuen Service für Hochwassermeldungen an. Mit dem **Hochwasser-Warnsystem** werdet ihr schnell und einfach vor Gefahren eines Hochwassers per SMS oder E-Mail gewarnt. Ihr erhaltet eine Warnmeldung entsprechend der eingetretenen Hochwasserstufe für die gefährdeten Bereiche der Flüsse Weiße Elster, Pleiße, Parthe und der Burgaue (nördlicher Auwald).

Dafür müsst ihr euch im Warnsystem selbst registrieren. Bei der Registrierung und bei Fragen hilft euch das Bürgertelefon unter der Nummer  weiter.

Der SMS-Warndienst (Empfang der Warnmeldungen) ist kostenlos. Für die Nutzer des Dienstes entstehen Kosten für die SMS zur An- oder Abmeldung des Dienstes, je nach Vertragsbedingungen des Mobilfunkproviders des Kunden. Der SMS-Warndienst kann technisch bedingt die Zustellung einer SMS nicht hundertprozentig garantieren. Insbesondere bei Störungen des Mobilfunknetzes, des Internets oder der Stromversorgung, wie sie bei Hochwasser vorkommen können, ist mit Ausfällen zu rechnen. Der SMS-Warndienst ersetzt nicht die lokalen Anweisungen von Behörden wie der Stadt Leipzig, Polizei oder Einsatzkräften in einer Gefahrensituation. Diesen ist unbedingt Folge zu leisten. Grundsätzlich sind jegliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche aus der Nutzung des SMS-Warndienstes aus den genannten Gründen ausgeschlossen.

- Zur Anmeldung per SMS könnt ihr eine SMS an die Rufnummer  mit folgendem Text bzw. Schlüsselwort senden:
    
    Warnung für das Gebiet der Weißen Elster und der Pleiße: **Elster**
    
    Warnung für die Parthe: **Parthe**
    
    Warnung für Gebiet der Burgaue durch Öffnung Nahleauslassbauwerk im Bereich der Luppe: **Burgaue**
- Für die Anmeldung per E-Mail sendet ihr bitte eine E-Mail an  mit dem Betreff **Elster, Parthe oder Burgaue**.
- Um den Dienst abzumelden, einfach das Wort “**Stop”** senden.

 

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Gefahrenstellen auf den Wasserwegen
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- Sicherheit hat immer Vorfahrt• Die Nutzung der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr.
    • Bitte legt zu eurer eigenen Sicherheit eine Schwimmweste an.
    • Beachtet das Rechtsfahrgebot auf allen Gewässern und die Hinweise zum Bedienen der Schleusen.
    • Achtet besonders auf die Strömungsverhältnisse in der Nähe von Wehren und Staustufen.
    • Haltet zu eurer eigenen Sicherheit immer genügend Abstand.
- Kurs 10,8 km
    Mündung Elsterflutbett
    Palmengartenwehr
- Kurs 1A0,8 km
    Mündung Elsterflutbett
    Palmengartenwehr
    
    4,7 km
    Teilungswehr Großzschocher
    starke Strömung
    
    6,0 km
    Brücke S 46, Strömung
    
    7,0 km
    starke Strömung
    
    7,1 km
    Wehr Großzschocher
    
    9,8 km
    Brücke Ritter-Pflugk-Straße, Strömung
    
    10,4 km
    Verteilerwehr Knauthain
    
    13,0 km
    Gefällstufe Hartmannsdorf, Sturzwehr
- Kurs 2
    
    
    - 0,8 km
    - Mündung Elsterflutbett
    - Palmengartenwehr
- Kurs 50,8 km
    Mündung Elsterflutbett
    Palmengartenwehr
    
    6,5 km
    Eisenbahnbrücke
    Flachstellen
    Strömung
    
    7,1 km
    Brücke Goethesteig, Strömung
- Kurs 70,8 km
    Mündung Elsterflutbett
    Palmengartenwehr
    
    4,7 km
    Teilungswehr Großzschocher
    starke Strömung
    
    8,1 km
    Mündung Elstermühlgraben, Palmengartenwehr

 

Beschilderungssystem und Schifffahrtszeichen

Der Karl-Heine-Kanal im Leipziger Westen - Wasserwandern in Leipzig

Ein einheitliches Leit- und Informationssystem für den Touristischen Gewässerverbund Leipziger Neuseenland soll in den nächsten Jahren sukzessive umgesetzt werden.

Dieses soll den Bootsverkehr regeln und eine sichere Nutzung für den Freizeit- und Leistungssport sowie die Fahrgastschifffahrt ermöglichen. Die neuen Hinweise sind Teil der am stärksten wassertouristisch genutzten Bootskurse durch muskelbetriebene Boote sowie der Fahrgastschifffahrt und sollen an Brückendurchfahrten und Einmündungen sowie im Trainingsbereich von Wassersportvereinen für erhöhte Aufmerksamkeit sorgen. Zudem geben sie Fahr- und Verhaltenstipps und weisen „Fahrspuren“ zu.

- Beschilderungssystem
    
    
    - Anhand von Wegweisern können sich Nutzer vom Stadthafen bis zum Paddelziel "navigieren". Unterwegs bieten Informationstafeln weiterführende touristische Informationen zum Gewässerverbund. Vom Wasser aus ersichtlich werden Brücken, Anlegestellen, Marinas, Liegeplätze und Bootshäuser, aber auch Umtragestellen und Ein- und Ausstiegsstellen gekennzeichnet.
    - Das Beschilderungssystem bietet sowohl den Gästen als auch den einheimischen Wassertouristen eine gute Orientierung vom Wasser aus.
- Schifffahrtszeichen
    
    
    - Für die Beschilderung werden allgemein gültige Zeichen der Binnenschifffahrt verwendet, um die Verständlichkeit zu gewährleisten und die Sicherheit zu fördern.
    - Gesetzliche Grundlage ist die Binnenschifffahrtsstraßenordnung des Bundes für die Beschilderung von Wasserstraßen.
- Karten-Piktogramme
    
    
    - Eine einheitliche Darstellung der touristischen Infrastruktur und wassertouristische Hinweise im offiziellen Kartenmaterial, auf Informationsschildern und auf der Internetseite erleichtern dem Wassertouristen die Orientierung.
    - Für den Touristischen Gewässerverbund Leipziger Neuseenland wurde eine Sammlung an Symbolen zusammengestellt, welche sich an den offiziellen Piktogrammen der Bundesverband Kanu (BVKanu) und an den PIANC-Piktogrammen (International Navigation Association, wassertouristisches Beschilderungssystem mit der größten Bekanntheit und Verbreitung in Europa) orientiert.

 

Motorbootnutzung
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Die Nutzung motorisierter Wasserfahrzeuge (Motorboote und Segelboote mit Hilfsmotor) im Leipziger Neuseenland muss vorab beantragt werden. Für den , den  und den  kann die Erlaubnis bei der jeweiligen Hafenmeisterei bzw. dem Hafenbetreiber eingeholt werden. Für alle weiteren Seen und Fließgewässer ist die Motorbootnutzung bei den zuständigen Behörden der Stadt Leipzig oder den Landratsämtern zu beantragen.

- Hinweise zum Treibgutabweiser der Schleuse ConnewitzDer Treibgutabweiser im Oberwasser der Schleuse Connewitz besteht aus einer Schwimmleine aus Kunststoffschwimmkörpern auf einem 6 mm dicken Stahlseil. Diese Schwimmkörper sind zum Schutz vor Verschmutzung und Beschädigung mit einem gelben, gummierten Gewebeschutz-schlauch überzogen. Die gesamte Konstruktion des oberwasserseitigen Treibgutabweisers ist flexibel.
    
    Sinn des Treibgutabweisers ist die Ableitung von wasseroberflächennahem Treibgut, wie z. B. Laub und kleinen Zweigen, über die Wehranlage. Dadurch kann die Funktionstüchtigkeit der Schleuse und des Fisch-Kanu-Passes gesteigert werden, während der Reinigungsaufwand sinkt. Damit der Treibgutabweiser möglichst viel Treibgut ableitet, bleibt dieser künftig ständig gesetzt. Der Treibgutabweiser kann nur noch von der Stadt Leipzig zu Wartungszwecken geöffnet werden. Bei künftigen Überfahrten ist der Treibgutabweiser somit nicht mehr auszuhängen, sondern lediglich herunterzudrücken, damit dieser nicht vom Bootsrumpf oder der Schraube beschädigt wird.
    
    Zum Herunterdrücken der Treibgutabweiserkette sollten alle Bootsführer bzw. Motorboote, die die Schleuse Connewitz im Oberwasser befahren möchten, eine entsprechende Stange mit einer runden Gabelöffnung mitführen. Die Öffnungsweite der Gabel sollte minimal 20 cm betragen, besser wären 25 cm bis 30 cm, damit die Kette problemlos und schnell abgesenkt werden kann. Der Stiel am Gabelende sollte ca. 2,00 m lang sein, wobei die Länge von der Bootslänge abhängig ist. Aus v. g. Grund ist die Länge des Stiels durch den Bootsbetreiber eigenverantwortlich zu wählen.
    
    Die Bootsüberfahrt wurde durch den Bootsverleiher Krafft erprobt. Dabei wurde die Treibgutabweiserkette während der Bootsüberfahrt durch den Bootsführer nach unten gedrückt, damit sie sich nicht in der Schraube des Bootes verfangen kann. Nach Aussage des Bootsführers funktionierte die Bootsüberfahrt problemlos.
    
    Wir bitten euch, eine entsprechende Konstruktion mitzuführen, da der Treibgutabweiser im Oberwasser in der Regel geschlossen ist.

 

Touristischer Gewässerverbund

Ansprechpartner für weitere Informationen

Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig#### Ansprechpartnerin: Frau Dr. Raatzsch

Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg

Geschäftsstelle Grüner Ring Leipzig#### Ansprechpartnerin: Frau König

Leipziger Straße 6, 04451 Borsdorf

Stadt Leipzig - Amt für Stadtgrün und Gewässer#### Ansprechpartnerin: Frau Zabojnik

Prager Straße 118-136 (Haus A), 04317 Leipzig

Abteilung Wasserwirtschaft/ Flächenmanagement

Sprecher Grüner Ring Leipzig#### Ansprechpartner: Bürgermeister Herr Rosenthal

Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

c/o Stadt Leipzig, Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport

 

Kanu- und Segeltourismus

Ansprechpartner für weitere Informationen

Sächsischer Kanu-Verband e. V.

Goyastraße 2d, 04105 Leipzig

Segler-Verband Sachsen e. V.

Moschelstraße 17, 04109 Leipzig

Landes-Kanu-Verband Sachsen-Anhalt e. V.

Kleiner Werder 5, 39114 Magdeburg

Landes-Seglerverband Sachsen-Anhalt e. V.

Thietmarstraße 18, 39128 Magdeburg