Rundfahrt, Badeausflug, Grillen auf dem Wasser, das alles ist mit unserem großen Floßboot möglich. Verbringt eine unvergessliche Zeit auf dem wunderschönen Hainer See im Süden von Leipzig bei eurer privaten Bootsfahrt.
Der Hainer See ist einer der größten Seen im Leipziger Neuseenland. Mit rund 600 Hektar Fläche sowie dem mit ihm verbundenen Haubitzer See bietet er umfassende Möglichkeiten für eine Erkundungstour auf unserem Partyfloß. Angetrieben von einem 15 PS Motor seid ihr führerscheinfrei auf dem ganzen See mobil und könnt eine traumhafte, entspannte oder ausgelassene Zeit auf dem Wasser verbringen. Grillen auf dem Wasser, ein Badestopp mit Privatsprungturm, alles ist möglich.
Wenn ihr eure Feier verlängern wollt und auf dem Partyfloß übernachten möchtet – auch das könnt ihr gern machen! Alles was ihr dafür benötigt, bekommt ihr von uns. Lediglich Schlafsäcke müsst ihr mitbringen.
Unser kleines Partyfloß ist für bis zu 8 Personen zugelassen.
Vor Übernahme des Bootes ist vom Mieter ein Ausweisdokument zu hinterlegen. Bei Rückgabe des Bootes in sauberem und einwandfreiem Zustand erhält der Mieter diesen unverzüglich zurück.
Bitte bringt wetterangepasste Kleidung mit. An heißen Tagen, empfehlen wir Sonnenschutz, eine Kopfbedeckung und ausreichend Flüssigkeit. Natürlich darf auch Verpflegung nicht fehlen. Vom Floß aus kann prima gebadet werden, Badebekleidung und Handtücher sind daher ein Muss.
Das Partyfloß darf nur gefahren werden, wenn die Windstärke weniger als 4 beträgt.
1. Das Boot wird vollgetankt, sauber und seetüchtig übergeben.
2. Vor Übernahme des Bootes durch den Mieter wird gemeinsam mit dem Vermieter während einer Zustandsbesichtigung und Einweisung der Zustand des Bootes als auch sämtliche Ausstattungsgegenstände überprüft. Bei Rückgabe des Bootes wird eine gemeinsame Überprüfung des Bootes auf Schäden sowie auf Vollständigkeit und Sauberkeit der Ausstattung vorgenommen. Schäden oder Verluste werden mit der Kaution verrechnet oder eingefordert.
3. Der Mieter überprüft ob alle notwendigen Schiffspapiere an Bord sind.
4. Der Mieter wird vor Antritt der ersten Bootsfahrt vom Vermieter mit dem Umgang des Bootes vertraut gemacht sowie in den wichtigsten Schifffahrtsregeln unterwiesen. Der Mieter verpflichtet sich, die einzelnen Insassen / Begleiter über diese Unterweisung zu unterrichten und dafür Sorge zu tragen, dass alle Insassen die vorhandenen Rettungswesten anlegen.
5. Ebenfalls vor Abfahrt muss geprüft werden, ob das vorgeschriebene Rettungsmaterial an Bord ist.
6. Die Stadthafen Leipzig GmbH behält sich vor, den Mietvertrag unter Kostenfolge zulasten des Mieters zu annullieren, wenn sich zeigen sollte, dass der Mieter nicht sachgemäß mit dem Boot umgehen kann.
7. Der Mieter verpflichtet sich, keine Veränderungen am Boot oder der Ausrüstung vorzunehmen, Boot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln sowie das Boot und seine Ausrüstungsgegenstände gereinigt zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung die außerhalb normaler Gebrauchsspuren liegt, wird eine Reinigungspauschale von 20,00 € berechnet.
8. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, Kollisionen, sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse oder Beanstandungen unverzüglich bei Rückkehr dem Vermieter anzuzeigen. Der Unterzeichner akzeptiert, dass er als Mieter für alle Schäden während der Mietzeit haftet.
9. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine Inregressnahme des Mieters vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden. Die Bedingungen des Versicherers, die auf Wunsch gerne eingesehen werden können, sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall ist vom Mieter zu tragen. Etwaige nicht durch die Versicherung abgedeckte Schäden sind vom Mieter unverzüglich zu ersetzen.
10. Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die der Vermieter von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den Vermieter von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung frei.
11. Ansprüche des Mieters infolge Nichtbenutzbarkeit des Bootes wegen Schäden oder Totalausfall, welche durch den Mieter oder einen Dritten während der Mietzeit verursacht werden, sind ausgeschlossen.
12. Bei Unfällen, Havarien oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen bestehen keine Haftungsansprüche gegenüber dem Vermieter.
13. Gibt der Mieter das Boot früher als zur im Mietvertrag festgelegten Zeit ab, berechtigt ihn dies nicht, den Mietpreis zu mindern. Wird das Boot später als zu dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt zurückgegeben, wird der Preise für das Boot gemäß Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet oder eingefordert.
14. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen, berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.
15. Gerichtsstand für beide Seiten ist Leipzig.
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