Die Durchfahrt durch den Floßgraben ist aufgrund eines umfangreichen Brückenbauvorhabens an der Eisenbahnüberführung zwischen der Kläranlage Markkleeberg und dem Waldsee Lauer bis auf Weiteres eingeschränkt. Im unmittelbaren Bereich des Brückenbauwerks (d. h. bis 10 m nördlich und 30 m südlich der Brücke) wird die Ausübung des Gemeingebrauchs – und damit insbesondere auch das Befahren mit Kajaks und anderen rein muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen – aus Gründen der Sicherheit bis zum 25. April 2025 auf Wochenenden und Feiertage beschränkt. Damit ist der Floßgraben vorerst nur an Wochenenden und Feiertagen durchgängig befahrbar. Wochentags ist der Floßgraben beidseitig jeweils bis zum Brückenbauwerk befahrbar, die Durchfahrt ist jedoch nicht möglich.
Konkret wurden die Zeiträume unter Berücksichtigung der Bautätigkeit wie folgt festgelegt:
In den Zeiträumen ohne Bautätigkeit, d.h. in der Zeit von freitags, 20:00 Uhr, bis montags, 07:00 Uhr, bleibt der Gemeingebrauch jeweils aufrechterhalten. Für die gesetzlichen Feiertage gilt zudem, dass der Gemeingebrauch in der Zeit von 20:00 Uhr am Vortag des Feiertags bis 07:00 Uhr am Tage nach dem Feiertag ausgeübt werden darf.
In den Wintermonaten wird darüber hinaus ein Traggerüst am Brückenbauwerk installiert. Dieses schränkt die Durchfahrtshöhe wasserstandsabhängig ein, wobei eine Durchfahrtshöhe von ca. 1,50 m gewährleistet sein sollte.