© www.tomwilliger.de, Tom Williger

Hinweise zum Wasserwandern

Sicher und richtig auf den Gewässern unterwegs

Wichtige Informationen

Aktuelles aus dem Touristischen Gewässerverbund

Regeln zum Schutz von Mensch und Natur

© www.christianhueller.de, Christian Hüller

Informationen der Wasserschutzpolizei

  • Alkoholgrenzen

    • Alkoholgrenzen gelten für jeden, der eigenverantwortlich ein Fahrzeug führt (Bootsführer) als auch für Personen, welche Kurs und Geschwindigkeit bestimmen (sog. Rudergänger).
    • Maximale Alkoholgrenze ist 0,25 mg/l (0,5 Promille) − unabhängig von der Antriebsart des Fahrzeuges.
  • Kennzeichnungspflicht

    • Fahrzeuge bis zu einer Antriebsleistung von 2,21 kW (3 PS) unterliegen der Kennzeichnungspflicht nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.
    • Fahrzeuge müssen an beiden Außenseiten einen dauerhaft angebrachten Namen oder eine Devise besitzen. Die Schriftgröße soll 10 cm betragen und immer einen Kontrast zum Bootsrumpf darstellen.
    • Im Bootsinneren ist ein Hinweis auf den Bootseigner (mit Erreichbarkeit) anzubringen.
    • Fahrzeuge, deren Antriebsleistung größer als 2,21 kW (3 PS) ist, benötigen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen.
  • Erreichbarkeit der Wasserschutzpolizei

    • Leipzig/Markkleeberg: +49 162 2380394

Nutzung von Schleusen

Die Bedienung der Schleusen ist weitestgehend vereinheitlicht, jedoch nicht immer identisch. Bitte beachtet die Schilder an den jeweiligen Anlagen sowie die Hinweise auf den elektronischen Anzeigetafeln.

Bedienung und Sicherheitshinweise

  1. Anforderungsschalter am Anleger betätigen. Dazu blauen Hebel kurzzeitig zum Boot hin betätigen.
  2. Die Schleusung wird von der Steuerung eingeleitet, gegebenenfalls ist eine Gegenschleusung abzuwarten.
  3. Das Schleusentor wird geöffnet und nach Umschaltung der Ampel auf Grün darf in die Schleusenkammer eingefahren werden.
  4. Nach Einfahrt aller Boote sind diese mit Leinen an den Pollern festzumachen, dabei ist die Höhendifferenz von ca. 1 m zu beachten. Leinen sind locker und nachstellbar anzubringen, Paddler können sich festhalten.
  5. Danach ist der blaue Anforderungsschalter zum Fortsetzen des Schleusenvorganges zu betätigen. Bitte betätigt den Anforderungsschalter erst, wenn ihr sich sicher seid, dass alle Boote eingefahren sind. Nehmt Rücksicht auf die nachfolgenden Bootsführer.
  6. Danach schließt sich das Schleusentor automatisch und der Wasserstand wird ausgeglichen.
  7. Nach erfolgtem Wasserstandsausgleich wird das Gegentor geöffnet und die Ampel zur Ausfahrt auf Grün geschaltet.
  8. Es darf erst bei grünem Ausfahrtssignal aus der Schleusenkammer ausgefahren werden.

Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitshinweise

Das Bild zeigt die Durchfahrt der MS-Wachau durch die sogenannte Kanupark-Schleuse.
© Daniela Kuhnert
  1. Die Schleuse verfügt über verschiedene Sicherheitseinrichtungen an den Schleusentoren, welche das Einklemmen zwischen Schleusentor und Schleusenwand verhindern. Nach Auslösen einer der Sicherheitseinrichtungen blinken alle Ampeln rot und die Torbewegung wird unterbrochen. Um den Schleusvorgang fortsetzen zu können, muss der Anforderungsschalter in der Schleusenkammer erneut betätigt werden.
  2. Bei einem Notfall kann der Schleusenvorgang über den roten Notschalter in der Schleusenkammer unterbrochen werden. Alle Ampeln blinken rot. Der Schleusenvorgang kann durch den Betreiber der Anlage wieder aktiviert werden. Die Störmeldung an den Betreiber wird automatisch übermittelt.
  3. Bei einer allgemeinen Störung blinken alle Ampeln ebenfalls rot, die Schleuse ist nicht betriebsbereit.
  4. Ist die Schleuse nicht in Betrieb (siehe Schleusenzeiten), sind alle Ampeln aus.

Benutzungsregeln wassertouristischer Anlagen

  • Die wassertouristischen Anlagen (Steganlagen, Schleusen etc.) im Gewässerverbund Leipziger Neuseenland dienen der allgemeinen touristischen Nutzung sowie der Unterstützung des Wassersports im Bereich des Breiten- und Leistungssports. Zugleich sollen die Anlagen zum Schutz und Erhalt der Uferbereiche beitragen, indem sie jedermann den Zugang zu den Wasserwegen im Gewässerverbund Leipziger Neuseenland ermöglichen.

© www.pkfotografie.com, Philipp Kirschner
© www.pkfotografie.com, Philipp Kirschner  

Hinweise zu wassertouristischen Anlagen

Bitte achtet auf einen sorgsamen Umgang mit der Anlage.

Jeder Nutzer der Anlage ist zur Einhaltung der Schifffahrtsbestimmungen und Gewässerbenutzungsregeln verpflichtet.

Grillen, Sonnenbaden, Baden, Angeln, der Umgang mit offenem Feuer im Bereich der Anlage oder sonstige sachwidrige Nutzungen der wassertouristischen Anlage sind untersagt.

Das Verunreinigen der Anlage ist zu unterlassen. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Beim An- und Ablegen ist auf den umliegenden Verkehr Rücksicht zu nehmen.

Bei schlechten Witterungs- und Lichtverhältnissen ist das Nutzungsverhalten den äußeren Bedingungen anzupassen. Eine Winterwartung erfolgt nicht.

Die Anlage darf nicht benutzt werden, wenn die Gewässerbenutzung im Fall von Hoch- oder Niedrigwasser bzw. aus sonstigem Grund verboten ist. Die Nutzung der wassertouristischen Anlage ist auch verboten, wenn diese sichtbar überflutet oder infolge von Naturereignissen in ihrer Funktionsfähigkeit erkennbar eingeschränkt ist.

Schutzzeiträume der Gewässer

Die Stadt Leipzig wird von einer Auenlandschaft europäischen Ranges (Natura 2000) durchzogen. Auch in nationalem Rahmen ist der Raum als Landschaftsschutzgebiet geschützt, Teile davon als Naturschutzgebiet. Bestimmte Gewässerabschnitte erfordern aufgrund einer besonders empfindlichen Tier- und Pflanzenwelt speziellen Schutz. Hier gelten besondere Nutzungsregeln. Bitte respektiert die Natur und befahrt keine gekennzeichneten und abgesperrten Nebengewässer. Zum Anlegen sind nur die vorgesehenen und gekennzeichneten Stellen zu nutzen.

Informationen zu Hochwasser-
warnungen und Wasserständen

Informationen über Hochwasserwarnungen und Wasserstände können im Internet beim Landeshochwasserzentrum oder beim Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig, den Landratsämtern und bei Verleihstellen eingeholt werden.

Bei Hochwasserführung der Gewässer ist zur eigenen Sicherheit auf eine Bootsfahrt zu verzichten bzw. diese umgehend abzubrechen.
Am Palmengartenwehr erfolgt bei erhöhter Wasserführung eine besondere Warnung durch einen roten Ball, der am Gebäude über dem Mittelpfeiler weithin sichtbar ist.

Auch auf das Befahren der Gewässer bei Niedrigwasserständen (< 30 cm für muskelbetriebene Boote und < 60 cm für Motorboote) ist nicht nur aus Gründen des Naturschutzes und der Gewässerökologie, sondern auch zu eurer eigenen Sicherheit zu verzichten.

Hochwasser-Warnung der Stadt Leipzig per SMS und E-Mail

Die Stadt Leipzig bietet einen neuen Service für Hochwassermeldungen an. Mit dem Hochwasser-Warnsystem werdet ihr schnell und einfach vor Gefahren eines Hochwassers per SMS oder E-Mail gewarnt. Ihr erhaltet eine Warnmeldung entsprechend der eingetretenen Hochwasserstufe für die gefährdeten Bereiche der Flüsse Weiße Elster, Pleiße, Parthe und der Burgaue (nördlicher Auwald).

Dafür müsst ihr euch im Warnsystem selbst registrieren. Bei der Registrierung und bei Fragen hilft euch das Bürgertelefon unter der Nummer +49 (0) 341 123-0 weiter.

Der SMS-Warndienst (Empfang der Warnmeldungen) ist kostenlos. Für die Nutzer des Dienstes entstehen Kosten für die SMS zur An- oder Abmeldung des Dienstes, je nach Vertragsbedingungen des Mobilfunkproviders des Kunden. Der SMS-Warndienst kann technisch bedingt die Zustellung einer SMS nicht hundertprozentig garantieren. Insbesondere bei Störungen des Mobilfunknetzes, des Internets oder der Stromversorgung, wie sie bei Hochwasser vorkommen können, ist mit Ausfällen zu rechnen. Der SMS-Warndienst ersetzt nicht die lokalen Anweisungen von Behörden wie der Stadt Leipzig, Polizei oder Einsatzkräften in einer Gefahrensituation. Diesen ist unbedingt Folge zu leisten. Grundsätzlich sind jegliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche aus der Nutzung des SMS-Warndienstes aus den genannten Gründen ausgeschlossen.

  • Zur Anmeldung per SMS könnt ihr eine SMS an die Rufnummer +49 (0) 177 1784144 mit folgendem Text bzw. Schlüsselwort senden:

    Warnung für das Gebiet der Weißen Elster und der Pleiße: Elster

    Warnung für die Parthe: Parthe

    Warnung für Gebiet der Burgaue durch Öffnung Nahleauslassbauwerk im Bereich der Luppe: Burgaue

  • Für die Anmeldung per E-Mail sendet ihr bitte eine E-Mail an anmeldung.hochwasser@leipzig.de mit dem Betreff Elster, Parthe oder Burgaue.

  • Um den Dienst abzumelden, einfach das Wort “Stop” senden.

Gefahrenstellen auf den Wasserwegen

Beschilderungssystem und Schifffahrtszeichen

Das Bild zeigt den Karl-Heine-Kanal, im Hintergrund sieht man das Stelzenhaus.
© www.pkfotografie.com, Philipp Kirschner

Ein einheitliches Leit- und Informationssystem für den Touristischen Gewässerverbund Leipziger Neuseenland soll in den nächsten Jahren sukzessive umgesetzt werden.

Dieses soll den Bootsverkehr regeln und eine sichere Nutzung für den Freizeit- und Leistungssport sowie die Fahrgastschifffahrt ermöglichen. Die neuen Hinweise sind Teil der am stärksten wassertouristisch genutzten Bootskurse durch muskelbetriebene Boote sowie der Fahrgastschifffahrt und sollen an Brückendurchfahrten und Einmündungen sowie im Trainingsbereich von Wassersportvereinen für erhöhte Aufmerksamkeit sorgen. Zudem geben sie Fahr- und Verhaltenstipps und weisen „Fahrspuren“ zu.

© www.pkfotografie.com, Philipp Kirschner

Motorbootnutzung

Die Nutzung motorisierter Wasserfahrzeuge (Motorboote und Segelboote mit Hilfsmotor) im Leipziger Neuseenland muss vorab beantragt werden. Für den Hainer See, den Störmthaler See und den Zwenkauer See kann die Erlaubnis bei der jeweiligen Hafenmeisterei bzw. dem Hafenbetreiber eingeholt werden. Für alle weiteren Seen und Fließgewässer ist die Motorbootnutzung bei den zuständigen Behörden der Stadt Leipzig oder den Landratsämtern zu beantragen. 

Touristischer Gewässerverbund

Ansprechpartner für weitere Informationen

Kanu- und Segeltourismus

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