Die amtliche Statistik wird durch das Statistsiche Landesamt des Freistaates Sachsen erhoben und monatlich veröffentlicht.
Die Erhebung umfasst alle Betriebe, die nach Zweck und Einrichtung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Für Campingplätze gilt die Berichtspflicht, wenn sie mindestens zehn Stellplätze im Touristikcamping anbieten.
Die Daten werden durch die Inhaber/-innen oder Leiter/-innen der Betriebe gemeldet.