VORTRAG & DISKUSSION | In Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund e.V.
mit JOHANNA MITTROP, Leipzig
1994 wurde im Zuge der „vereinigungsbedingten Erneuerung“ des Grundgesetzes der Gleichheitssatz um einen zweiten Satz ergänzt: um den Auftrag, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin zu wirken (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG). Der Vortrag zeigt die Bedeutung und die Umstände der Ergänzung des Gleichheitssatzes im Jahr 1994 – und hebt dabei die ostdeutschen Frauen hervor, die sich bereits 1989/90 in der DDR für ein Gleichberechtigungsgebot in einer neuen DDR-Verfassung engagierten und damit die spätere Grundgesetzänderung vorbereiteten.
Vor allem die Frauen des Unabhängigen Frauenverbandes waren am „Zentralen Runden Tisch“ der DDR – der 1989/90 eine neue Verfassung für die DDR entwarf – erfolgreich für umfangreiche Gleichberechtigungsbestimmungen eingetreten. Ihren Erfolg griffen gesamt- und westdeutsche Initiativen wie das „Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder“ nach der Wende auf. Sie sahen „in der Gunst der Stunde“ der Vereinigung der beiden deutschen Staaten die Chance, eine stärkere Gleichstellung der Geschlechter im Grundgesetz durchzusetzen. Unter den Mitwirkenden waren auch ostdeutsche Frauen: u.a. Rosemarie Will, Marianne Birthler, Bärbel Bohley, Tatjana Böhm, Lea Rosh und aus Leipzig die Philosophin Eva Lehmann-Lilienthal.
Den „ostdeutschen Müttern des Grundgesetzes“, über die wenig bekannt ist, ist dieser Vortrag gewidmet.
JOHANNA MITTROP, Juristin, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht und Recht der Politik an der Uni Leipzig; sie studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin, in Paris und London;
Mitglied im Deutschen Juristinnenbund e.V. @ juristinnenbund
Eintritt: 4,- | 2,- Euro
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