Bei bestehenden Krankheiten und Behinderungen an der Teilhabe im Alltags- oder Erwerbsleben kann es sinnvoll sein, beim Versorgungsamt die Feststellung eines sogenannten „Grades der Behinderung“ zu beantragen.
In der Beratung möchte die Rechtsanwältin ANNA VORWERG Unsicherheiten bei der Antragsstellung nehmen und hilfreiche Tipps geben. Anmeldung ist bis 05.01.2026 erforderlich!
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