Angeln darf man in Sachsen nur, wenn man im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist und einen für das zu beangelnde Gewässer gültigen Erlaubnisschein hat. Die vorgegebenen Mindestmaße und Fangbegrenzungen sind einheitlich für ganz Sachsen in der Gewässerordnung des Landesverbandes Sächsischer Angler geregelt und auch auf dem Erlaubnisschein abgedruckt.
Kinder und Jugendliche können in Sachsen ab dem vollendeten 9. Lebensjahr einen Jugendfischereischein bekommen. Damit darf aber nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers geangelt werden, es sei denn, der Jugendliche ist seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Angelverein. Auch Jugendfischereischeininhaber benötigen eine gültigen Erlaubnisschein.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben, kann ohne Fischereiprüfung ein Gastfischereischein ausgestellt werden. Hiermit soll den ausländischen Urlaubern das Angeln ermöglicht werden.
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